Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Maklerleistungen der Moritz Becker Immobilien GmbH gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern (§ 13 BGB).
§ 1 Geltungsbereich und Einbeziehung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Maklerverträge zwischen der Moritz Becker Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“), soweit der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist. Sie werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und die Möglichkeit hatte, in zumutbarer Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 BGB).
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Makler ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Maklerleistung (Nachweis und Vermittlung)
Gegenstand des Maklervertrags ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags über eine Immobilie und/oder die Vermittlung eines solchen Vertrags (§ 652 BGB). Der Makler schuldet keinen Erfolg; eine Verpflichtung zum Tätigwerden besteht nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 3 Form des Maklervertrags (Textform)
Ein Maklervertrag über den Kauf oder die Vermittlung einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses bedarf gemäß § 656a BGB der Textform(§ 126b BGB, z. B. E-Mail, Brief oder PDF). Ein mündlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossener Maklervertrag ist für diese Objektarten nichtig (§ 125 BGB) und begründet keinen Provisionsanspruch.
Sowohl das Angebot des Maklers als auch dessen Annahme durch den Kunden müssen in Textform erfolgen.
§ 4 Provision (Courtage)
Der Provisionsanspruch entsteht erfolgsabhängig: nur, wenn aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (z. B. Kaufvertrag) zustande kommt (§ 652 BGB) und die Maklerleistung hierfür ursächlich war.
Die Höhe der Provision beträgt in der Regel 7,14 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie wird zu gleichen Teilen auf beide Seiten aufgeteilt, sodass auf die Käufer- und die Verkäuferseite jeweils 3,57 % des Kaufpreises inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer entfallen. Die Provision wird mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrags fällig, soweit nachstehend nichts Abweichendes geregelt ist.
Verteilung der Maklerkosten beim Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an einen Verbraucher (§§ 656c, 656d BGB):
- Wird der Makler für beide Parteien (Verkäufer und Käufer) tätig, kann er sich die Provision nur von beiden Seiten zu gleichen Teilen (hälftig)versprechen lassen (§ 656c BGB).
- Hat nur eine Partei den Maklervertrag geschlossen, ist eine Vereinbarung, die die andere Partei zur Zahlung verpflichtet, nur wirksam, wenn die beauftragende Partei mindestens den gleichen Anteil trägt. Der Anspruch gegen die andere Partei wird erst fällig, wenn die beauftragende Partei ihren Anteil gezahlt hat und dies nachgewiesen wird (§ 656d BGB).
- Der verbrauchende Käufer einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses trägt damit höchstens die Hälfte der Gesamtprovision.
§ 5 Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Eine Doppeltätigkeit wird gegenüber dem Kunden offengelegt. Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern gilt die hälftige Teilung nach § 656c BGB.
§ 6 Vorkenntnis des Kunden
War dem Kunden die nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss bereits bekannt, entsteht kein Provisionsanspruch, da es an der erforderlichen Ursächlichkeit der Maklerleistung fehlt. Der Kunde wird gebeten, dem Makler eine bereits bestehende Vorkenntnis unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 Aufwendungsersatz
Ein vom Erfolg unabhängiger Ersatz von Aufwendungen wird grundsätzlich nicht geschuldet. Ein Aufwendungsersatz kommt nur in Betracht, soweit er ausdrücklich und individuell in Textform vereinbart wurde und gesetzlich zulässig ist.
§ 8 Haftung
Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen. Angaben Dritter (z. B. des Verkäufers) zum Objekt gibt der Makler nach bestem Wissen weiter; eine Gewähr für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen nicht übernommen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Der Maklervertrag ist nicht jederzeit frei kündbar. Es gelten vielmehr die im jeweiligen Vertrag festgeschriebene Laufzeit bzw. die dort vereinbarten Kündigungsfristen (z. B. bei einem Allein- oder qualifizierten Alleinauftrag). Eine etwaige Bindungs- oder Verlängerungsdauer sowie die Kündigungsfristen halten dabei die Grenzen des § 309 Nr. 9 BGB ein. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 10 Widerrufsrecht
Wird der Maklervertrag mit einem Verbraucher im Fernabsatz (z. B. per Telefon, E-Mail oder online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (§§ 312b, 312c, 312g, 355 BGB). Die Einzelheiten, die Fristen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung.
§ 11 Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Kunde Verbraucher, bleiben die zwingenden verbraucherschützenden Vorschriften und der gesetzliche Gerichtsstand des Kunden unberührt; eine abweichende Gerichtsstandsvereinbarung zu Lasten des Verbrauchers wird nicht getroffen.
§ 12 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).