Kosten & Steuern

Erbschaftssteuer & Immobilien: Freibeträge, Fristen und Tipps

ca. 4 Minuten · Autor: Moritz Becker

Taschenrechner mit der Aufschrift Tax auf einer Steuertabelle

Wer in der Region Hildesheim eine Immobilie erbt, sieht sich neben der persönlichen Trauer oft mit einem Berg an Bürokratie konfrontiert. Eine der drängendsten Fragen, die uns im Team der Moritz Becker Immobilien GmbH immer wieder gestellt wird, lautet: „Wie viel Erbschaftssteuer muss ich eigentlich für das Haus in Hildesheim zahlen?”

Die gesetzlichen Freibeträge: Wer zahlt wie viel?

Die gute Nachricht vorab: Durch die richtige Strategie und die Ausnutzung gesetzlicher Freibeträge lässt sich die Steuerlast oft deutlich senken. In diesem Leitfaden fassen wir für Sie zusammen, worauf es 2026 ankommt und wie wir Ihnen als Experten vor Ort dabei helfen können.

Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland nach Verwandtschaftsgraden gestaffelt. Je enger Sie mit dem Erblasser verwandt waren, desto höher ist Ihr Freibetrag.

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 € (pro Elternteil)
  • Enkelkinder: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern: 100.000 €
  • Geschwister, Nichten, Neffen oder Freunde: Lediglich 20.000 €

Gerade bei den begehrten Lagen in Hildesheim, etwa auf der Marienburger Höhe oder im Bockfeld, liegen die Immobilienwerte heute oft über diesen Freibeträgen. Wir erleben es häufig, dass Erben überrascht sind, wie wertvoll das einstige „einfache Siedlungshaus” geworden ist.

Das „Hildesheimer Paradox”: Wenn das Finanzamt den Wert schätzt

Das Finanzamt nutzt für die Berechnung der Steuer oft pauschalisierte Bewertungsverfahren. Dabei werden die rasanten Preisentwicklungen auf dem Hildesheimer Immobilienmarkt der letzten Jahre zwar berücksichtigt, aber individuelle Mängel oder Sanierungsstau oft ignoriert.

Ein Beispiel aus unserem Alltag: Das Finanzamt bewertet ein geerbtes Haus in Himmelsthür aufgrund der Bodenrichtwerte mit 480.000 €. Das Kind des Erblassers hat jedoch nur einen Freibetrag von 400.000 €. Somit müssten 80.000 € versteuert werden.

Unser Team der Moritz Becker Immobilien GmbH stellt oft fest: Die Immobilie hat eine veraltete Heizung oder Feuchtigkeit im Keller. Durch ein fundiertes Marktwertgutachten können wir nachweisen, dass der reale Wert nur bei 390.000 € liegt. Ergebnis: Die Steuerlast sinkt auf null Euro.

Sonderfall: Das steuerfreie Familienheim

Es gibt eine Möglichkeit, ein Haus in Hildesheim komplett steuerfrei zu erben, unabhängig vom Wert. Dies gilt unter folgenden Bedingungen:

  1. Selbstnutzung: Der Erbe (Ehepartner oder Kind) muss die Immobilie sofort für mindestens 10 Jahre selbst bewohnen.
  2. Wohnflächenbegrenzung: Für Kinder gilt die Steuerfreiheit nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Alles darüber hinaus muss anteilig versteuert werden.

Wir raten unseren Kunden zur Vorsicht: Wer innerhalb dieser 10 Jahre auszieht, vermietet oder verkauft (auch innerhalb Hildesheims), verliert die Steuerbefreiung rückwirkend. Ausnahmen gibt es nur im Härtefall, etwa bei Pflegebedürftigkeit.

Wichtige Fristen, die Sie kennen sollten

Beim Thema Steuern ist Zeit ein entscheidender Faktor. Hier sind die wichtigsten Fristen für Erben in Hildesheim:

  • Anzeigepflicht (3 Monate): Sie sind gesetzlich verpflichtet, dem Erbschaftssteueramt den Erbfall innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Das gilt auch, wenn Sie glauben, unter dem Freibetrag zu liegen.
  • Grundbuchberichtigung (2 Jahre): Innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erbfall ist die Umschreibung im Grundbuch beim Amtsgericht Hildesheim für Erben kostenlos.
  • Spekulationsfrist: Wenn Sie das geerbte Haus verkaufen möchten, prüfen wir für Sie, ob die 10-jährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen ist. Hier zählt der Zeitpunkt, zu dem der Erblasser die Immobilie ursprünglich gekauft hat.

Wie die Moritz Becker Immobilien GmbH Ihnen hilft

Die steuerliche Seite einer Erbschaft ist hochkomplex. Wir verstehen uns als Ihr Partner, der Licht ins Dunkel bringt. Unser Team unterstützt Sie bei:

  • Einer marktgerechten Wertermittlung: Wir liefern Ihnen die Fakten, um gegenüber dem Finanzamt den realen (und oft niedrigeren) Marktwert Ihrer Immobilie in Hildesheim zu belegen.
  • Unterlagen-Management: Wir besorgen notwendige Dokumente bei der Stadt Hildesheim oder den umliegenden Gemeinden wie Diekholzen oder Algermissen.
  • Netzwerk: Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen spezialisierte Steuerberater in Hildesheim, die eng mit uns zusammenarbeiten.

Unser persönliches Fazit für Sie

Die Erbschaftssteuer muss kein Hindernis sein, um das Familienerbe sinnvoll zu verwalten. Wichtig ist, dass Sie proaktiv handeln und den Wert Ihrer Immobilie professionell prüfen lassen, bevor der Steuerbescheid rechtskräftig wird. Wir von der Moritz Becker Immobilien GmbH stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, damit Sie keine unnötigen Steuern zahlen.

Ob ein Einfamilienhaus in Bavenstedt oder eine Wohnung in der Hildesheimer Innenstadt: Wir kennen den Markt und schützen Ihr Vermögen.

Moritz Becker, Immobilienmakler in Hildesheim

Geprüfte Expertise

Moritz Becker

Master in Immobilienwirtschaft

Dieser Ratgeber basiert auf mehr als 10 Jahren Praxiserfahrung im Hildesheimer Immobilienmarkt und kontinuierlicher Weiterbildung in Bewertung und Recht.

Häufige Fragen

Wenn Sie eine Immobilie in Hildesheim erben und anschließend verkaufen, hat das Finanzamt ein Auge auf zwei wesentliche Steuerarten: die Erbschaftssteuer und die Spekulationssteuer. Unser Team unterstützt Sie dabei, diese Kosten im Blick zu behalten.

Erbschaftssteuer Diese fällt an, sobald Sie das Erbe antreten. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Immobilie. Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 €, Kinder von 400.000 €. Da Immobilienpreise in Lagen wie der Hildesheimer Oststadt stark gestiegen sind, liegen die Werte oft über diesen Freibeträgen. Wir erstellen Ihnen eine fundierte Wertermittlung, damit das Finanzamt den Wert nicht zu hoch ansetzt.

Spekulationssteuer Diese Steuer fällt nur an, wenn Sie die Immobilie innerhalb der 10-jährigen Haltefrist verkaufen. Wichtig: Als Erbe übernehmen Sie die Haltefrist des Verstorbenen. Hat Ihr Erblasser das Haus in Harsum bereits vor 12 Jahren gekauft, verkaufen Sie heute steuerfrei. War die Immobilie jedoch kürzer im Besitz und wurde sie vermietet, wird die Steuer auf den Veräußerungsgewinn fällig.

Ausnahme Eigennutzung Wenn Sie oder der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den zwei vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt haben, bleibt der Verkauf in der Regel steuerfrei. Wir von der Moritz Becker Immobilien GmbH prüfen diese Fristen gerne im Detail für Sie.

Passende Beratung

Erbschaftssteuer ist nur ein Teil des größeren Bildes. Auf unserer Anlass-Seite zur Erbschaft zeigen wir, wie wir den gesamten Verkauf einer geerbten Immobilie einfühlsam und diskret begleiten.

Immobilie bei Erbschaft verkaufen

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